Vergütung
Kein Honorar bei falschen Zusagen für Suchmaschinenoptimierung
Heute teilte der Newsletter von Dr. Bahr mit, dass laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf SEO-Dienstleister nicht bezahlt werden müssen, wenn sie ihre Zusagen nicht einhalten. Im konkreten Fall ging es um einen Suchmaschinenoptimierer, der seinem Kunden dauerhafte TopTen-Platzierungen bei genau festgelegten Keywords zugesichert hatte. Dies …