Heute teilte der Newsletter von Dr. Bahr mit, dass laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf SEO-Dienstleister nicht bezahlt werden müssen, wenn sie ihre Zusagen nicht einhalten. Im konkreten Fall ging es um einen Suchmaschinenoptimierer, der seinem Kunden dauerhafte TopTen-Platzierungen bei genau festgelegten Keywords zugesichert hatte.
Dies hat der SEO nicht erreicht. Stattdessen kam es nur zu Platzierungen in der Kombination der festgelegten Keywords. Wie schon öfter geschrieben: Seriöse Suchmaschinenoptimierer bieten in der Regel ihren Kunden keine Zusagen über zu erreichende Platzierungen.
Quelle: Die Seite Suchmaschinen & Recht von Dr. Bahr.
Das Urteil und kann man auch nachvollziehen.
Wundert mich aber das es erst jetzt ein Urteil dazu gibt. Im Fussball wird ja auch der Trainer (sofort) rausgeschmissen wenn der Verein nicht da steht wo es geplant war. 😉
Oberlandesgericht Düsseldorf: Kein Honorar bei falschen Zusagen für Suchmaschinenoptimierung –
Das Urteil stammt vom 17.07.2008 – Dr. Bahr hat aber heute darüber berichtet.
Das verlinkte Urteil ist vom Amtgericht Düsseldorf, nicht vom Oberlandesgericht.
Danke für den Hinweis Philipp, ist korrigiert.
Wen soll das wundern? Wenn mir der Bäcker sagt, er tut 5 Croissants in die Tüte aber stopft nur 2 rein – dann zahle ich doch auch nur 2 oder?
Die Frage – in unserem Umfeld – ist meiner Ansicht nach: Muss der SEO nicht eigentlich sogar noch haften, weil er ja mit falschen Versprechungen einen Kunden gezupft hat, der woanders besser bedient worden wäre?
Ja, ja, das ist praktisch nicht nachzuweisen und deshalb Quatsch. Aber SEOs die mit Top-Ten-Platzierungen werben, sind auch wirklich anstrengend. Oder?
eric
Wie erklärt Ihr denn Euren Kunden, dass die anderen SEOs vielleicht nicht ganz so seriös sind, wenn sie Platzierungen garantieren?
Normalerweise muss man soetwas seinen Kunden nicht erklären. Oder ist es auf ein Akquisegespräch gezogen? Da sollte das Thema mit zwei Sätzen vom Tisch sein da es für jeden nachvollziehbar sein sollte, dass solche Zusicherungen unseriöus sind. Mit Kunden welche dies trotz gesundem Menschenverstand nicht akzeptieren können würdest du sowieso nicht glücklich werden.
Endlich ein Ende in Sicht:
[…] Ein paar Statistiken zu PageRank- und Backlinkupdates 2.) Kein Honorar bei falschen Zusagen für Suchmaschinenoptimierung 3.) Google muss Twitter kaufen 4.) Sind die neuen .tel Domains doch für SEO geeignet? 5.) […]
Kann das Urteil auch nachvollziehen. Viele Kunden haben in dem Bereich einfach nicht viel Ahnung, da sollte es eine Pflicht zur Aufklärung geben, ähnlich wie bei Geldanlagen z.B.
[…] Link: Kein Honorar bei falschen Zusagen für Suchmaschinenoptimierung […]
Du hattest doch diesen perfekten Artikel hier..
https://www.spinpool.de/suchradar-august-07-das-risiko-erfolgsabhaengiger-seo-verguetung.html
und noch einen, wo das Ganze in einem Forum diskutiert wurde (irgendwas mit SEO und Erpressung) Das ist jetzt die zweite Seite der Medaille.
Ansonsten ist das durch solche Anbieter wirklich schwer geworden, einem Kunden zu erklären, warum in dem Vertrag „keine Garantie“ steht. Ich freue mich über das Urteil.
[…] Sie sind nicht ganz schutzlos – wie ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 17.07.08 – zeigt (via SEO Scene): […]
Hallo,
was ich nicht verstehe ist, dass viele Webmaster nicht auf Provision arbeiten. Z.B. pro Monat werden die Keywords kontrolliert und dann zahlt der Kunde erst.
Das ist sowohl für den Kunden fair und wenn der Webmaster was drauf hat – hat er nichts zu befürchten… oder nicht??